Per 1. Juni 2025 ändert sich im Kanton Zürich die Hundegesetzgebung folgendermassen:
Ersthundehalter, welche noch keinen abgeschlossenen und bestandenen SKN-Kurs absolviert haben, dürfen wir nicht berücksichtigen. Daher: Wer sich überlegt einen Hund zu adoptieren, sollte diesen Theoriekurs bereits abgeschlossen haben, bevor Besuchstermine bei uns im Tierheim gemacht werden. Danke für Euer Verständnis! Weitere Infos findet Ihr unter: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.htmlwww.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html Kommentare sind geschlossen.
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AutorenHier berichten wir über unseren Alltag im Tierheim, spezielle Tiere und ihre Geschichten. Archiv
Mai 2025
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